Bezugnehmend auf das 50Jahr Jubiläum gewährt die Bürgergemeinde eine Ermässigung von
50% auf den Einbürgerungsgebühren der Bürgergemeinde für Schweizer und Ausländer, d.h. auf allen Einbürgerungsgesuchen, die im Jubiläumsjahr
vom 1.Januar bis 31.Dezember 2022 eingereicht werden. Die Gebühren für den Kanton und den Bund müssen nach wie vor voll bezahlt werden. Es
ist nicht möglich, diese Gebühren zu vermindern.
Bürgerrat Pfeffingen