Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht ist entsprechend der föderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft dreistufig ausgestattet. 

 

Schweizer Bürgerin und Bürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht eines Kantons besitzt (Art. 37 Abs. 1 Bundesverfassung). Alle drei Bürgerrechte (Gemeinde-, Kanton- und Schweizer Bürgerrecht) sind untrennbar miteinander verbunden. Das Schweizer Bürgerrecht erhält eine Person entweder automatisch, von Gesetzes wegen, oder durch behördlichen Beschluss, die sogenannte Einbürgerung.

 

Bei einer ordentlichen Einbürgerung sind Bund, Kanton und Gemeinden zusammen zuständig.


50% Ermässigung auf die Einbürgerungsgebühren der Bürgergemeinde Pfeffingen

Bezugnehmend auf das 50Jahr Jubiläum gewährt die Bürgergemeinde eine Ermässigung von 50% auf den Einbürgerungsgebühren der Bürgergemeinde für Schweizer und Ausländer, d.h. auf allen Einbürgerungsgesuchen, die im Jubiläumsjahr vom 1.Januar bis 31.Dezember 2022 eingereicht werden. Die Gebühren für den Kanton und den Bund müssen nach wie vor voll bezahlt werden. Es ist nicht möglich, diese Gebühren zu vermindern.

 

Bürgerrat Pfeffingen


Wenn Sie Interesse an einer Einbürgerung in Pfeffingen haben, dann klicken Sie auf den entsprechenden Link.