Dazu lädt der Bürgerrat die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ein. Es finden jährlich 2 ordentliche Versammlungen statt. Im 2. Quartal die Rechnungs- und im 4. Quartal die
Budget-Bürgergemeindeversammlung.
Wahl- und stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Pfeffingen.
Urnenwahl bzw. stille Wahl.