Departement
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Waldbewirtschaftung
Einbürgerungen
Dazu lädt der Bürgerrat die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ein. Es finden jährlich 2 ordentliche Versammlungen statt. Im 2. Quartal die Rechnungs- und im 4. Quartal die Budget-Bürgergemeindeversammlung.
Wahl- und stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Pfeffingen.
Urnenwahl bzw. stille Wahl.
Bürgergemeinde-Kanzlei
Hauptstrasse 63
4148 Pfeffingen
Sprechstunden nur nach Vereinbarung
